Die Zahl der aus dem Ausland nach Deutschland transportierten und verkauften Hundewelpen steigt stetig. Auch der illegale Welpenhandel boomt und damit gehen vielfach Verstöße gegen EU-weit geltende sowie nationale Gesetze und Verordnungen einher,  bei denen das Alter der Welpen eine entscheidende Rolle spielt.

Unter anderem sind folgende juristisch relevanten Altersgrenzen einzuhalten:

  • die vollendete achte Lebenswoche (Absetzen)
  • die 15. Lebenswoche (innergemeinschaftliches Verbringen und Import aus gelisteten Drittländern)
  • der siebte Lebensmonat (Import aus nicht gelisteten Drittländern)

Um den illegalen Welpenhandel einzudämmen und den zuständigen (Amts-)Tierärzten und Tierärztinnen ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, hat die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., unter Mitwirkung unseres Klinikleiters Dr. Lorenz Schmid, ein Merkblatt zu den verschiedenen Methoden zur Altersbestimmung von Hundewelpen und Junghunden veröffentlicht. Dieses Merkblatt soll dazu dienen, möglichst schnell, einfach, nicht-invasiv und kostengünstig eine valide Altersschätzung durchzuführen. 

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