Liebe Kunden und Patientenbesitzer,

das Honorar für tierärztliche Leistungen unterliegt in Deutschland  – anders als in vielen anderen Ländern – einer gesetzlichen Regelung. Alle niedergelassenen Tierärzte sind per Gesetz verpflichtet, nach den Mindestsätzen der Gebührenordnung für Tierärzte abzurechnen.

Mit Wirkung vom 27. Juli 2017 hat das Bundeskabinett eine Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte(GOT) beschlossen. Dies bedeutet, dass die Gebühren für tierärztliche Leistungen um circa 12% steigen werden.  Dies erscheint auf den ersten Blick einer deutlichen Preiserhöhung zu entsprechen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Gebührenordnung für Tierärzte zuletzt im Jahr 2008 angehoben wurde. Mit der nun lange erwarteten und dringend nötigen Anpassung der GOT werden lediglich die Inflation (sie betrug von 2008-2016 knapp 12%) und die allgemeine Kostenerhöhung (z.B. Mieten, Gehälter, Materialeinkauf) gedeckt. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte sowie die Bundestierärztekammer hatten eine Erhöhung der Gebührenordnung um mindestens 25% gefordert, um ein wirtschaftliches Überleben vieler Tierarztpraxen sicherzustellen. Entsprechende Stellungnahmen der Verbände und der Landestierärztekammer finden Sie hier:

http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_presse_details.php?X=20170710130357

http://www.wir-sind-tierarzt.de/2017/06/got-anpassung-beschlossen-tierarztprotest-wirkungslos/

Seitens des Gesetzgebers wurde erneut – wie auch in den Anpassungsrunden im Jahre 2008 und davor – die Chance vertan, die tierärztliche Tätigkeit leistungsgerecht zu vergüten. Die bereits für uns deutlich spürbaren Folgen sind: ein Mangel an qualifiziertem Nachwuchs, eine Abwanderung der jungen Tierärzte in andere Branchen und ein sich zuspitzender Engpass in der notdienstlichen Versorgung der tierischen Patienten innerhalb der gesamten Branche.

Wir bitten Sie als unsere Kunden und Patientenbesitzer um Ihr Verständnis, dass wir ab 01. August  entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte unsere Gebühren für tierärztliche Leistungen anpassen. Ebenfalls bitten wir Sie, der Diskussion auf Verbands- und Kammerebene zu folgen und anzuerkennen, dass es sich bei dieser Anpassung um einen reinen Inflationsausgleich seit 2008 handelt. Auch mit der neuen Gebührenordnung rangiert die Entlohnung des Tierarztes am unteren Ende der akademischen Gehaltsspanne.

Mit der nun erfolgten Anpassung sind wir in der Lage, Ihnen weiterhin rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bestmögliche medizinische Versorgung Ihrer Haus- und Heimtiere zu bieten und den Bestand der Klinik mit Nacht- und Notdiensten sicherzustellen.

Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit gerne an.  Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.